3.1 Was die Koordination mit den Taggeldleistungen anbelangt, drängen sich die nachfolgenden Bemerkungen auf. Nicht zu beanstanden ist grundsätzlich, dass die Vorinstanz für die Phasen, in welchen eine berufliche Wiedereingliederungsmassnahme (Arbeitsversuch) andauert, sich damit auseinander gesetzt hat, inwiefern Taggeld- und Rentenleistungen nebeneinander in Frage kommen.