1.6 In Anbetracht dieser Sach- und Rechtslage bildete Gegenstand der im Anschluss an den ersten VGE I 2016 77 nötigen Verfügung primär die Festlegung des Rentenbeginns und sekundär die Koordination mit den zwischenzeitlich infolge von Wiedereingliederungsmassnahmen (Arbeitsversuche) aktuell gewordenen Taggeldansprüchen.