2 F. Mit Verfügung vom 21. April 2017 setzte die IV-Stelle den Beginn des Anspruchs auf eine Viertelsrente (von Fr. 287.-- monatlich) per 1. August 2015 fest und ermittelte einen Anspruch auf Nachzahlungen von Fr. 5‘740.--; davon wurden Fr. 3‘286.-- mit Taggeldleistungen der K.________ verrechnet (vgl. IVact. 115). Am 8. Mai 2017 erteilte die IV-Stelle Kostengutsprache für ein Arbeitstraining bei der Durchführungsstelle I.________ (IV-act. 122). Diesbezüglich erliess die IV- Stelle am 11. Mai 2017 Taggeldverfügungen (IV-act. 125, 126).