E. Am 23. Dezember 2016 unterzeichnete A.________ die Verlängerung für einen Arbeitsversuch im Bereich Tagesstätte der H.________ (IV-act. 78). Mit Vorbescheid vom 20. Februar 2017 teilte die IV-Stelle mit, der Beginn des Anspruchs auf eine Viertelsrente werde per 1. August 2015 festgelegt (IV-act. 87). Am 2. März 2017 erteilte die IV-Stelle Kostengutsprache für den bis 19. März 2017 verlängerten Arbeitsversuch (IV-act. 95). Die entsprechende Taggeldverfügung folgte am 8. März 2017 (IV-act. 97). In einer Eingabe vom 19. März 2017 nahm A.________ zum Vorbescheid vom 20. Februar 2017 Stellung und erklärte ihre Zustimmung zum Beginn des Rentenanspruchs per 1. August 2015;