__ Krankenkasse die Leistungsverweigerung bei Leistungen durch die G.________ öffentlich publiziert hat und zweitens sich die Beschwerdeführerin nach Erhalt der ablehnenden Verfügung und noch vor dem Eingriff juristisch be- 8 raten liess und die J.________ Rechtsschutzversicherung am 11. November 2016 Einsprache gegen die Verfügung eingereicht hat. Die Hospitalisation erfolgte erst am 22. November 2016.