Das erste Gesuch stammte von Prof. Dr.med. H.________. Ebenso das zweite und dritte, wobei dem zweiten ein persönliches Schreiben der Beschwerdeführerin beigelegt war und dem dritten ein rheumatologischer Bericht von Dr.med. E.________, der für ein Konsilium beigezogen wurde. Das vierte Gesuch reichte Dr.med. F.________ unter der Adresse des I.________ am 2. August 2016 ein (Vi-act. 1.7). Es trug den Betreff "Wiedererwägungsgesuch". Dr.med. F.________ berichtet darin, die Beschwerdeführerin habe seine Sprechstunde für eine Zweitmeinung aufgesucht. Er bat C.________ Krankenkasse aufgrund seiner Untersuchung, das Dossier nochmals zu prüfen. Diese neuerliche Prüfung nahm die C.___