6 Aufenthalt könne die C.________ Krankenkasse keine Kosten übernehmen (https://www.C.________ Krankenkasse.ch/sites/default/files/2016-09/Spitalliste.pdf; Stand 1.3.2016; eingesehen am 3.7.2017). Es besteht somit auch kein Vertrag gemäss Art. 49a Abs. 4 KVG. Ausgeschlossen ist ebenso, eine Leistungspflicht unter dem Titel der Austauschbefugnis zu verlangen (Erw. 2.5.2). Eine Kostenübernahme durch die OKP ist damit ausgeschlossen.