B. Am 11. Januar 2016 ersuchte Prof. Dr.med. H.________ unter Beilage eines Schreibens von B.________ vom 10. Januar 2016 um nochmalige Prüfung des Gesuches. Dieses Wiedererwägungsgesuch lehnte C.________ Krankenkasse mit Schreiben vom 4. Februar 2016 ab. Nach der Ablehnung zweier weiterer Wiedererwägungsgesuche (vom 1.4.2016 von Prof. H.________ unter Beilage Rheumatologischer Bericht Dr.med. E.________, sowie vom 2.8.2016 von Dr.med. F.________) verfügte C.________ Krankenkasse am 1. November 2016 die Ablehnung der Kostenübernahme für eine beidseitige Mammareduktionsplastik.