8.6.2 Zum Kriterium des Grades und der Dauer der physisch bedingten Arbeitsunfähigkeit ist folgendes festzuhalten: Nach eigenen Angaben arbeitete der Beschwerdeführer ab dem 18. September 2002 bei der Arbeitgeberin wieder zu 50% in der Spedition (vgl. Suva-act. 9-2/2 oben). Ein Einsatz von mehr als einem halben Tag käme mit dem Bein nicht in Frage. Verbindlich vereinbart wurde indes eine Arbeitsunfähigkeit von 75% seit 18. September 2002. Ärztlicherseits wurde der Beschwerdeführer erstmals von Dr.med. L.________ per 1. Oktober 2003 als wieder 100% arbeitsfähig beurteilt.