8.6.1 Offenkundig erfüllt ist vorliegend das Kriterium der (körperlichen) Dauerschmerzen. Der Kläger berichtet seit dem Unfall vom 29. Dezember 2001 über den gesamten Zeitraum andauernde Beschwerden im Bereich des linken Unterbeins/Fusses (vgl. RKUV 2005 Nr. U 549 S. 241 Erw. 5.2.6 [U 380/04]; Bundesgerichtsurteil 8C_729/2012 vom 4.4.2013 Erw. 8.4); dies auch bei Untersuchungen, bei denen nicht primär diese Beschwerden im Vordergrund der Untersuchungen standen (vgl. bspw. Erw. 3.5 und 3.6; vgl. auch Suva-act. 89-2/3 oben). Diese Dauerschmerzen und deren medikamentöse Behandlung führten denn auch zu einer in der G._____(Klinik) diagnostizierten "low dose dependency" (Suva-act. 33).