8.3.6 Bereits nach der Gipsöffnung berichtet Dr.med. L.________ von einer massiven Schwellung. Diese blieb bestehen, weshalb Kompressionsstrümpfe verordnet wurden (was eine allergische Reaktion hervorrief). Der Beschwerdeführer seinerseits betont stets das Vorhandensein von Schwellungen, was ärztlich im Rahmen der Konsultationen indes nicht immer bestätigt werden kann. Bei Austritt aus der G._____(Klinik) zumindest zeigte sich (erneut) eine leichte Schwellung im distalen Unterschenkelbereich links sowie über Malleoli (Suva-act. 33 S. 9) und auch PD Dr.med. Q.________ hält eine leichte Schwellung fest (Erw. 3.11). Hingegen konnte Kreisärztin Dr.med.