Seine Aussagen sind nachvollziehbar, dass er die Arbeit trotz Schmerzen wegen der Angst vor Arbeitsplatzverlust wieder aufnahm, dass das Arbeiten allerdings nicht ohne Schmerzmittel möglich war und er insbesondere auch davon profitierte, dass er stets in der gleichen Gruppe, zu welcher auch ein Verwandter gehörte, arbeiten konnte, wo er auch Verständnis genoss und von gewissen Arbeiten befreit wurde. Erwiesenermassen trägt der Beschwerdeführer auch orthopädisches Schuhwerk, was seine Schmerzen lindere (vgl. auch Orthopädie-Schuhtechnische Versorgung, G._____(Klinik), Suva-act. 33 S. 10).