Auch fällt auf, dass der Beschwerdeführer wegen den anhaltenden Beschwerden am linken Fuss (nach dem Kreisarztbesuch 2004, Erw. 3.4) zwar keinen Arzt aufsuchte, indes die Ärzte sowohl nach Verletzung des rechten Armes 2010 als auch nach Verletzung des rechten Fusses 2012 auf die persistierenden Beschwerden am linken Fuss aufmerksam machte und diese als die eigentlichen, ihn belastenden Beschwerden bezeichnete. Auch steht fest, dass der Beschwerdeführer auf orthopädisches Schuhwerk wechselte, da dieses eine gewisse Be- schwerde-Linderung brachte.