Die Tatsache, dass der Beschwerdeführer schon 2003 seine Arbeit wieder aufnahm und zwischen 2004 und 2010 keine weiteren Arzt-Konsultationen aktenkundig sind, schliesst − entgegen der Darstellung der Vorinstanz − das Vorliegen eines CRPS auch nicht aus. So berichtet der Beschwerdeführer von immerwährenden Beschwerden und insbesondere vom Konsum von Schmerzmitteln, die er in Serbien erworben habe. Dieser Umstand wird im Bericht der G._____(Klinik) bestätigt, wo auch eine entsprechende Abhängigkeit festgestellt wurde (Erw. 3.7).