Und auch Dr.med. J.________ hält fest, die Fraktur sei vollständig abgeheilt, die Bildgebung stelle keine signifikanten Residuen dar; eine neurophysiologische Evaluation könne keine Nervenläsion verifizieren (Erw. 3.10). Das Schweizerische Paraplegiker Zentrum, wo der Beschwerdeführer u.a. neurologisch untersucht wurde, hielt aus neurologischer Sicht die Ursache laut Angaben dem bestehenden Schmerzsyndrom nicht zuordenbar (Erw. 3.12). Im MEDAS-Gutachten wurde radiologisch eine OSG/USG Arthrose sowie tendosynovitis der Tibialis posterior Sehne sowie eine konsolidierte Unterschenkelfraktur festgehalten.