So halten die Haus- und Kreisärztlichen Berichte bereits nach dem Unfall und den Operationen Defizite in der Beweglichkeit des linken Fusses fest. Auch in der kreisärztlichen Untersuchung 2010 wurde eine eingeschränkte Flexi- ons-/Extensionsbewegung im OSG dokumentiert (Erw. 3.5). Die G._____(Klinik) notierte ebenso eine Beweglichkeitseinschränkung (Erw. 3.7) wie auch das Schweizerische Paraplegiker Zentrum, das eine deutliche Einschränkung der aktiven und passiven Beweglichkeit des linken Sprunggelenkes festhält; Zehenstand links sei nicht möglich (Erw. 3.12). Entsprechende Einschränkungen bestätigt auch das MEDAS-Gutachten ("Deutlich verminderte OSG Beweglichkeit links";