8.2 Zu den neurologisch-orthopädisch-traumatologischen Erkrankungen gehört gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung auch das CRPS; mithin stellt das CRPS einen organischen bzw. körperlichen Gesundheitsschaden dar (vgl. Urteile BGer 8C_955/2008 vom 29.4.2009 Erw. 6; 8C_1021/2010 vom 19.2.2011 Erw. 7). Für die Frage der Kausalität der geklagten Beschwerden ist damit von Bedeutung, ob beim Beschwerdeführer ein CRPS vorliegt oder nicht, was unter den Parteien strittig ist.