8.2-3 mit Hinweisen). Dies gilt ebenso für neurologische Symptome wie Hypästhesien, Dysästhesien, leichte Schwäche der Fussheber und Tinel-Zeichen, soweit mittels neurologisch-appara- tiven Untersuchung nicht eine Neuropathie erhoben wurde (vgl. Urteil Sozialversicherungsgericht Zürich UV.2012.00225 vom 24.3.2014 Erw. 3.4.1).