Der Einspracheentscheid (Erw. 3.b/bb) nimmt die Vorbringen des Beschwerdeführers auf und widerspricht diesen, indem ausgeführt wird, dass das Konsilium von PD Dr.med. Q.________ kein externes Gutachten darstelle, das Schweizerische Paraplegiker Zentrum seinen Auftrag erfüllt hat, dessen Beurteilung als auch jene von Dr.med. R.________-von Stosch betreffend CRPS durch das MEDAS-Gutachten geteilt werde. Und schliesslich wird auch festgehalten, dass die weiteren im MEDAS-Gutachten festgehaltenen, die Arbeitsfähigkeit beeinflussenden Diagnosen laut Kreisarzt Dr.med.