Mithin erteilte die Suva einen Evaluationsauftrag, ohne das Vorgehen vorzuschreiben. Das Schweizerische Paraplegiker Zentrum erfüllte diesen Auftrag (und empfahl die Implantation eines Neurostimulators) mittels Fragebogen und verschiedener Untersuchungen bei den Schmerzspezialisten der Bereiche Anästhesiologie, Neurologie und Psychiatrie, was nachvollziehbar ist und keine Abweichung vom Auftrag oder Ausweitung desselben darstellt.