96) und in der zusammenfassenden Beurteilung festgehalten: "Auf Zuweisung der SUVA wurde Herr A.________ am heutigen Tage im Sinne eines Teamassessments durch die Fachbereiche Anästhesiologie inklusive fokussierte Untersuchung des Bewegungsapparates, Neurologie und Psychiatrie evaluiert zur Beantwortung der Fragestellung, inwieweit aus unserer Sicht die Implantation eines Neurostimulators bei dem Patienten indiziert sei" (Suva-act. 102 S. 1). Mithin erteilte die Suva einen Evaluationsauftrag, ohne das Vorgehen vorzuschreiben.