Auch fand keine selbständige Definition des Auftrages statt, wie dies der Beschwerdeführer darstellt. Die Suva erteilte dem Schweizerischen Paraplegiker Zentrum am 4. August 2015 den Auftrag zur Evaluation der Implantation eines Neurostimulators (Suva-act. 94). Mit Schreiben vom 11. August 2015 wurde der Auftrag bestätigt (Suva-act. 96) und in der zusammenfassenden Beurteilung festgehalten: "Auf Zuweisung der SUVA wurde Herr A._