In der Folge wurde die Einsprache mit Entscheid vom 23. März 2017 abgewiesen (Suva-act. 133). Ein CRPS liege nicht vor. Die noch geklagten Beschwerden würden nicht auf einem unfallbedingten, objektivierbaren organischen Substrat im Sinne einer strukturellen Veränderung beruhen. Aufgrund der Adäquanzprüfung nach Psycho-Praxis bestehe auch kein adäquater Kausalzusammenhang zwischen den psychischen Störungen und dem Unfall. Eine Leistungspflicht bestehe damit nicht.