In einer Verweistätigkeit bestehe eine 80%-ige Arbeitsfähigkeit wegen einem vermehrten Pausenbedarf. Die übrigen Fachbereiche ergaben nur Diagnosen ohne Beeinflussung der Arbeitsfähigkeit (Suva-act. 124 S. 25). Der RAD Dr.med. AG.________ erachtete das MEDAS Gutachten als problemlos nachvollziehbar (Suva-act. 124 S. 59). Als Gesundheitsschaden notierte er posttraumatische OSG-Beschwerden links sowie Arthrose im Daumensattelgelenk links (Code 938 05).