In allen Fachgebieten wurde dem Beschwerdeführer ein authentisches Verhalten attestiert. Radiologisch konnten gewisse Beschwerden nur teilweise nachvollzogen werden. Die Waddellzeichen waren alle negativ. Die Behandlungsaktivität und die aktuellen Medikamentenspiegel liessen Zweifel an einer regelmässigen Therapie entstehen, von einer Therapieresistenz könne nicht ausgegangen werden. Aufgrund der orthopädischen Diagnosen und dem Zumutbarkeitsprofil wurde dem Beschwerdeführer in der angestammten Tätigkeit als Geleiseschweisser keine verwertbare Arbeitsfähigkeit attestiert. In einer Verweistätigkeit bestehe eine 80%-ige Arbeitsfähigkeit wegen einem vermehrten Pausenbedarf.