Aus neurologischer Sicht wurde unter "Beurteilung des objektivierbaren medizinischen Sachverhalts" festgehalten (Suva-act. 124 S. 34): Der aktuell erhobene neurologische Untersuchungsbefund ist relativ blande: Die Muskeleigenreflexe sind seitengleich auslösbar, Paresen lassen sich nicht feststellen. Es wird eine strumpfförmige Sensibilitätsstörung des linken Fusses und Unterschenkels angegeben lateral 4 OF, medial ca. 8 OF unterhalb des Patellarandes endend. Beim Gehen rollt der linke Fuss etwas vermindert ab, Fersen- und Zehenspitzengang sowie Einbeinhüpfen werden links als nicht möglich angegeben.