Stehen die jetzt geklagten Rückenbeschwerden in einem natürlichen Kausalzusammenhang zum Unfall vom 29.12.01 (durch Fehlhaltung). Wenn ja, inwiefern wirken sich diese auf die Behandlung / Arbeitsfähigkeit / Zumutbarkeit etc. aus? Nein, da sich der Versicherte beim Unfall den Rücken selber nicht verletzte und eine asymmetrische Belastung als Ursache für Rückenschmerzen nicht als allgemein anerkannt gilt [2, 3]. Wie oben dargestellt sind die Beschwerden (Schmerzen) nicht mit der überwiegenden Wahrscheinlichkeit unfallkausal.