Sind die vom Versicherten geklagten Beschwerden organisch erklärbar? Die im Verlauf nach dem Unfall, bzw. nach den Operationen am 16.04.2002 und 15.01.2003 zeitnah aufgetretenen Schmerzen waren aus Sicht des behandelnden Chirurgen und des Kreisarztes Dr. Frei für einen gewissen Zeitraum organisch erklärbar. Die jetzt vorhandenen Beschwerden sind gemäss der kreisärztlichen Stellungnahmen (zuletzt 2014 von Dr. Grab) nicht mehr organisch erklärbar. Kann von einer weiteren Behandlung noch eine erhebliche Verbesserung erwartet werden? Die Frage wird aufgrund der mangelnden Kausalität nicht beantwortet.