Im Bericht wird u.a. ausgeführt, aus neurologischer Sicht sei die Ursache laut Angaben dem bestehenden Schmerzsyndrom im distalen Unterschenkel und Sprunggelenk seit dem Unfall 2001 nicht zuordenbar. Bezugnehmend auf die Verdachtsdiagnose CRPS seien aktuell die Diagnosekriterien für ein CRPS nach Harden et al. nicht erfüllt. Zwar seien vier von vier anamnestischen Kriterien erfüllt. Alle übrigen jedoch nicht, insbesondere aus der klinischen Untersuchung ergab sich kein Nachweis nach einem CRPS.