Am 3. August 2015 orientiert die Suva den Beschwerdeführer, dass die Verfügung vom 25. April 2014 aufgehoben und rückwirkend per 1. Mai 2014 Taggeld aufgrund 100% Arbeitsunfähigkeit geleistet werde. Zudem zeigte sich der Beschwerdeführer einverstanden, im I._____ Zentrum O._____ eine Evaluation zur Implantation eines Neurostimulators in Auftrag zu geben. Sobald der Bericht vorliege, werde geprüft, ob die Suva für die Kosten aufkomme (Suva-act. 91).