Abschliessend gelangte Dr.med. J.________ im genannten Bericht vom 4. Februar 2015 zur Beurteilung (Suva-act. 74): Herr A.________ leidet seit einer Unterschenkelfraktur im 2001 an therapierefraktären Schmerzen, welche strukturell nicht erklärbar sind. Die Fraktur ist nach Osteosynthese und Entfernung des Materials 2002 bzw. 2003 vollständig abgeheilt, signifikante Residuen können in Bildgebungen nicht dargestellt werden, eine neurophysiologische Evaluation konnte eine Nervenläsion nicht verifizieren. […]