47), wogegen der Beschwerdeführer Einsprache erhob (Suva-act. 48 und 58). 20 3.9 Im Rahmen des Einspracheverfahrens gab Kreisarzt Dr.med. AD.________ gestützt auf das Dossier der Suva am 4. Juni 2014 eine ärztliche Beurteilung ab: Der Versicherte erlitt 2001 eine Unterschenkelfraktur, welche anfänglich konservativ behandelt wurde. Da die Fraktur nicht zeitgerecht konsolidierte, erfolgte postprimär eine Osteosynthese und nach vollständiger Konsultation eine Osteosynthesematerialentfernung.