3.8 Da der Hausarzt den Beschwerdeführer im Februar 2014 erneut zu 50% arbeitsunfähig schrieb, ersuchte ihn die Suva um Auskunft (Suva-act. 34 und 35). Dr.med. W.________ berichtete am 24. März 2014, der Beschwerdeführer sei vom SPD E.______ vom 18. November 2013 bis 1. Januar 2014 aus psychischen Gründen zu 100% arbeitsunfähig geschrieben worden. Seit Aufnahme der durch das RAV vermittelten Tätigkeit hätten die Schmerzen im linken Fuss/OSG im Laufe des Morgens deutlich zugenommen und er habe Arbeiten nachmittags nur noch mit Mühe beenden können. Anlässlich der Verlaufskontrolle vom 18. Februar 2014 habe eine vermehrte Druckdolenz mit schmerzhafter