Wegen den hauptsächlich bewegungs- und belastungsverstärkten Dauerschmerzen im Unterschenkel- und USG-Bereich links kam man zum Schluss, von einem weiteren Einsatz des Beschwerdeführers als Schienenschweisser inskünftig abzusehen. Gestützt auf das beschriebene Tätigkeitsprofil teilte die Suva dem Beschwerdeführer am 4. November 2013 mit, er sei aufgrund des Austrittsberichtes Bellikon ab dem 18. November 2013 zu 50% arbeitsfähig mit steigender Tendenz. Ab 1. Januar 2014 gelte eine Arbeitsfähigkeit von 75% (Suva-act. 40 S. 3).