3.7 Vom 2. September bis 31. Oktober 2013 hielt sich der Beschwerdeführer in der G._____(Klinik) auf (wobei die Rehabilitation vom 30.9.2013 bis 11.10.2013 unterbrochen wurde, damit sich der Beschwerdeführer zu seiner Tochter begeben konnte, welche einen Suizidversuch beging). Als diagnostische Beurteilung wurde im Austrittsbericht festgehalten (Suva-act. 33): Herr A.________ wurde ungefähr 1 Jahr nach oben genanntem Unfall mit OSG- Supinationstrauma rechts durch die Suva Linth zu einer stationären Rehabilitation zugewiesen.