3. Was den Gesundheitszustand und -verlauf des Beschwerdeführers für die hier relevante Frage anbelangt, so ergibt sich aus den Akten: 3.1 Am 18. Januar 2002 meldete der Arbeitgeber des Beschwerdeführers der Vorinstanz den Unfall vom 29. Dezember 2001: "Beim Laufen auf der Strasse ausgeglitten und hingefallen" (Suva-act. 2). Dr.med. K.________ berichtet als Diagnose: "Fractura spiralis partis distalis cruris lat.sin. cumdislocat laevis". Es sei eine Reposition durchgeführt und mit Gips immobilisiert worden. Am 31. Dezember 2001 und am 5. Januar 2002 sei eine Kontrolluntersuchung mit Röntgen durchgeführt worden. Der Verletzte sei fünf Monate arbeitsunfähig (Suva-act. 1).