- Ebenso sei das Gehör verweigert worden, indem die Suva nicht auf die Stellungnahme zum MEDAS-Gutachten eingegangen sei. Tatsache sei, dass das Konsilium von PD Dr.med. Q.________ den Wert einer fachärztlichen Begutachtung habe und das MEDAS Gutachten sich mit der abweichenden Beurteilung von PD Dr.med. Q.________ in keiner Weise auseinandergesetzt habe. Es sei daher nicht geeignet, die Beurteilung von PD Dr.med. Q.________ zu widerlegen. Im Übrigen bestätige das orthopädische MEDAS-Teilgutachten die Arbeitsunfähigkeit.