- Absolut willkürlich und skandalös sei, wie das Schweizerische Paraplegiker Zentrum den Auftrag der Vorinstanz nach Evaluation einer Neurostimulation eigenmächtig abgeändert habe und auch die von PD Dr.med. Q.________ 12 klar und deutlich beantworteten Fragen noch einmal untersucht habe. Das Schweizerische Paraplegiker Zentrum habe sich seinen eigenen Auftrag formuliert und die Vorinstanz habe nicht dagegen opponiert. Ein Gutachten, das auf diese Weise zustande komme, bei welchem die Parteirechte nicht gewährt worden seien, sei Willkür.