J. Gegen den Einspracheentscheid lässt A.________ am 8. Mai 2017 fristgerecht (unter Berücksichtigung des Fristenstillstandes über Ostern) beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Beschwerde einreichen mit den Anträgen: 1. Die Beschwerde sei gutzuheissen und der Einsprache-Entscheid vom 23.3.2017 sei aufzuheben. 2. Die Taggeldzahlung sei fortzusetzen. Dem Beschwerdeführer sei ein Taggeld von 100% zu gewähren. 3. Es seien berufliche Abklärungen zu treffen. 4. Es sei die Frage der Invalidität zu prüfen, und dem Beschwerdeführer sei eine Invalidenrente und eine Integritätsentschädigung zuzusprechen.