{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-12-13", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-37_2017-12-13.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "8ed4d99f5ba21b8ed0fa0ac38623bedb"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-37_2017-12-13.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2017_37_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2139e1999fe07f8fa118e23de50df3a5b4718f92ef1620c9aac7824114382ba7a0cc75061002028e63505578a06ad9804d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2139e1999fe07f8fa118e23de50df3a5b4718f92ef1620c9aac7824114382ba7a0cc75061002028e63505578a06ad9804d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2017_37", "Checksum": "e258edceac6879fc4c270d28b29ffef3"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2017 37"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Auch die G._____(Klinik)\nberichtet von einer Schmerzsymptomatik (Erw. 3.7) und 2014 begründete der\nHausarzt die Arbeitsunfähigkeit mit anlässlich der Verlaufskontrolle festgestellter\nvermehrter Druckdolenz mit schmerzhafter Einschränkung der Flexion und Extension (Erw. 3.8). Da eine Nervenläsion ausgeschlossen werden könne, hielt\nDr.med. J.________ fest, anamnestisch und aufgrund der erhobenen Befunde\nsei am ehesten differenzialdiagnostisch an ein CRPS I zu denken (Erw. 3.10).\nPD Dr.med. Q.________ spricht dann von neuropathisch anmutenden Schmerzen und stellt die Diagnose persistierende Schmerzsymptomatik Unterschenkel\nund Fuss links; DD: CRPS I in partieller Remission, neuropathisches Schmerzsyndrom. In der Beurteilung kam er zur Schlussfolgerung: \"Insgesamt kann somit\nmit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einem unfallkausal aufgetretenen\nCRPS ausgegangen werden\" (Erw. 3.11). Das Schweizerische Paraplegiker Zentrum konnte keinen Anhalt für ein CRPS ausmachen und stellte die Diagnose eines chronisch postoperativen Schmerzes mit einer nozizeptiven Schmerzkomponente (Erw. 3.12). Das MEDAS-Gutachten spricht von chronischen Schmerzen\nUnterschenkel/OSG links (Erw. 3.14). Neben den seit dem Unfallereignis persistierenden Schmerzen sind insbesondere auch relevante Beweglichkeitseinschränkungen durch alle den Beschwerdeführer untersuchende Ärzte dokumentiert. So halten die Haus- und Kreisärztlichen Berichte bereits nach dem\nUnfall und den Operationen Defizite in der Beweglichkeit des linken Fusses fest.\nAuch in der kreisärztlichen Untersuchung 2010 wurde eine eingeschränkte Flexi-\nons-/Extensionsbewegung im OSG dokumentiert (Erw. 3.5). Die G._____(Klinik)\nnotierte ebenso eine Beweglichkeitseinschränkung (Erw. 3.7) wie auch das\nSchweizerische Paraplegiker Zentrum, das eine deutliche Einschränkung der aktiven und passiven Beweglichkeit des linken Sprunggelenkes festhält; Zehenstand links sei nicht möglich (Erw. 3.12). Entsprechende Einschränkungen\nbestätigt auch das MEDAS-Gutachten (\"Deutlich verminderte OSG Beweglichkeit\nlinks\"; Suva-act. 124 S. 19).\n\n8.3.2 Im Bericht vom 4. Juni 2014 hielt Kreisarzt Dr.med. AD.________ fest, im\nMRI habe eine ligamentäre, chondrale oder ossäre Ursache der Beschwerden\nnicht bestätigt werden können; auch neurologisch sei eine strukturelle Läsion\nnicht überwiegend wahrscheinlich nachweisbar (Erw. 3.9). Diese Feststellung\nfindet ihre Bestätigung in weiteren Berichten. 2010 veranlasste Dr.med.\nP.________ Röntgenaufnahmen Unterschenkel/OSG links, die keine Auffälligkeiten zeigten (Erw. 3.5). Wegen den persistierenden Schmerzen wurde 2013 ein\nMRI des linken Fusses angefertigt, das einen unauffälligen Befund, keinen\nNachweis einer sicheren Schmerzursache zeigte, weshalb der Verdacht auf ein\nneuropathisches Schmerzsyndrom geäussert wurde, was sich in der Folge neu-\n35\nrophysiologisch nicht nachweisen liess (Erw. 3.6). Die G._____(Klinik) hielt fest,\naufgrund der Diagnosen, klinischen und radiologischen Befunde liessen sich die\naktuellen Beschwerden und Funktionseinschränkungen zumindest am OSG links\nnicht gänzlich erklären (Erw. 3.7). Und auch Dr.med. J.________ hält fest, die\nFraktur sei vollständig abgeheilt, die Bildgebung stelle keine signifikanten Residuen dar; eine neurophysiologische Evaluation könne keine Nervenläsion verifizieren (Erw. 3.10). Das Schweizerische Paraplegiker Zentrum, wo der Beschwerdeführer u.a. neurologisch untersucht wurde, hielt aus neurologischer\nSicht die Ursache laut Angaben dem bestehenden Schmerzsyndrom nicht zuordenbar (Erw. 3.12). Im MEDAS-Gutachten wurde radiologisch eine OSG/USG Arthrose sowie tendosynovitis der Tibialis posterior Sehne sowie eine konsolidierte\nUnterschenkelfraktur festgehalten. Neurologisch war eine Zuordnung der Beschwerden hinsichtlich Rückseite des Unterschenkels links und linker Fuss nicht\nmöglich (Erw. 3.14). Die MEDAS-Gutachter hielten zugleich fest, der Beschwerdeführer sei bei den geklagten Beschwerden authentisch, auch wenn sich kein\nradiologisches Substrat zeige (Erw. 3.14).\n\n8.3.3 Eigentliche echtzeitliche Befunde, welche den Schluss nahelegen, dass\nder Beschwerdeführer innert der rechtsprechungsgemäss geforderten Latenzzeit\nvon sechs bis acht Wochen unter den CRPS-typischen Symptomen gelitten hätte, liegen in casu nicht vor. Allerdings gilt es zu bedenken, dass die Fraktur noch\nam Unfalltag mit einem Ganzbeingips versorgt wurde (Erw. 3.1) und eine weitere\nBefunderhebung erst nach Rückkehr in die Schweiz bei Abnahme des Gipses im\nApril 2002, rund 15 Wochen später, erfolgt ist, was entsprechende Befunderhebungen praktisch ausschliesst. Allein mangels früh- und echtzeitiger Befunde\nkann daher vorliegend ein CRPS nicht ausgeschlossen werden.\n\nAusgehend vom Unfallereignis selbst hält denn PD Dr.med. Q.________ auch\nfest, das Trauma vom 29. Dezember 2001 (aber auch die spätere Operation vom\n16. April 2002) würde voll formal als potentielles auslösendes Ereignis eines\nCRPS am linken Fuss qualifizieren (Erw. 3.11). Dazu passt, dass Dr.med.\nL.________ nach der Gipsentfernung eine massive Schwellung und Schmerzen\nam Unterschenkel dokumentierte (Suva-act. 3).\n\n"}