{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-12-13", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-37_2017-12-13.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "8ed4d99f5ba21b8ed0fa0ac38623bedb"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-37_2017-12-13.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2017_37_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2139e1999fe07f8fa118e23de50df3a5b4718f92ef1620c9aac7824114382ba7a0cc75061002028e63505578a06ad9804d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2139e1999fe07f8fa118e23de50df3a5b4718f92ef1620c9aac7824114382ba7a0cc75061002028e63505578a06ad9804d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2017_37", "Checksum": "e258edceac6879fc4c270d28b29ffef3"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2017 37"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Dieser sei als Fachexperte durch die Suva beauftragt\nund mit der Frage nach dem Vorliegen eines CRPS I bedient worden, welche er\nklar und deutlich mit ja beantwortet habe: \"Insgesamt kann somit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einem unfallkausal aufgetretenen CRPS ausgegangen werden\" (zitiert in Beschwerde Ziffer 9 letzter Absatz; Suva-act. 89, Erw.\n3.11). Es handle sich dabei um ein eigentliches fachärztliches Gutachten. Dem\nwiderspricht die Vorinstanz mit Verweis auf die Gutachten des Schweizerischen\nParaplegiker Zentrums sowie der MEDAS AO.________.\n33\n8.2.2 Beim komplexen regionalen Schmerzsyndrom (CRPS; ICD-10: M89.0)\nhandelt es sich um eine zusammenfassende Bezeichnung für Krankheitsbilder,\nwelche die Extremitäten betreffen, sich nach einem schädigenden Ereignis entwickeln und durch anhaltenden Schmerz mit Störungen des vegetativen Nervensystems, der Sensibilität und der Motorik gekennzeichnet sind. Eingeteilt wird es\nin die drei Schweregrade Entzündungsstadium; Dystrophie und Atrophie (irreversibel) sowie in zwei Typen. Das CRPS I (sympathische Algodystrophie, Sudeck-\nSyndrom; früher sympathische Reflexdystrophie [SRD]) stellt eine Erkrankung\nder Extremität dar, die ohne definierte Nervenläsion nach relativ geringfügigem\nTrauma ohne Bezug zum Innervationsgebiet eines Nervs auftritt. Es kommt am\nhäufigsten nach distaler Radiusfraktur bei wiederholten Repositionsmanövern,\neinengenden Gipsverbänden oder ohne nachvollziehbare Ursache vor. Das\nCRPS II (früher Kausalgie) bezeichnet brennende Schmerzen und Störungen\ndes sympathischen Nervensystems als Folge einer definierten peripheren Nervenläsion (häufig Hyperkompression). Klinische Zeichen bzw. Symptome des\nCRPS sind schwer lokalisierbare brennende Schmerzen (z.B. Allodynie, Hyperalgesie) zusammen mit autonomen (Ödeme, Temperatur- und Schweisssekretionsstörung, eventuell trophische Störung der Haut, Nagelveränderungen, lokal vermehrtes Haarwachstum), sensiblen und motorischen Störungen. Im weiteren Verlauf kann es zu Knochenabbau (Demineralisation), Ankylose und Funktionsverlust kommen. Das CRPS stellt einen organisch bzw. körperlichen Gesundheitsschaden dar.\n\n8.2.3 Für die Annahme eines CRPS ist praxisgemäss nicht erforderlich, dass die\nDiagnose von den Ärzten bereits innerhalb von sechs bis acht Monaten nach\ndem Unfall gestellt worden sein muss, um sie als unfallbedingt anzusehen. Entscheidend ist allein, dass anhand echtzeitlich erhobener medizinischer Befunde\nder Schluss gezogen werden kann, die betroffene Person habe innerhalb der Latenzzeit von sechs bis acht Wochen nach dem Unfall zumindest teilweise an den\nfür ein CRPS typischen Symptomen gelitten (Urteile BGer 8C_177/2016 vom\n22.6.2016 Erw. 4.3; 8C_714/2016 vom 16.12.2016 Erw. 4.1).\n\n8.3.1 Der vorliegende Fall erweist sich im Hinblick auf diese Fragen (Fussbeschwerden als organisch objektiv ausgewiesene Unfallfolgen [Erw. 8.1.1-8.1.2];\nCRPS [Erw. 8.2-8.2.3]) als aussergewöhnlich. Die vom Beschwerdeführer seit\ndem Unfall vom 29. Dezember 2001 ununterbrochen geklagten Schmerzen im\nlinken Fuss sind unbestritten. Dr.med. P.________ hält 2010 eine Druckdolenz\nim Bereich der distalen Tibia (am ehesten ehemaliger Frakturbereich) fest (Erw.\n3.5). 2013 wurde in der F.________ Klinik der Verdacht auf ein neuropathisches\nSchmerzsyndrom in Bezug auf den Nervus saphenus geäussert, was sich indes\n\n"}