{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-12-13", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-37_2017-12-13.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "8ed4d99f5ba21b8ed0fa0ac38623bedb"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-37_2017-12-13.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2017_37_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2139e1999fe07f8fa118e23de50df3a5b4718f92ef1620c9aac7824114382ba7a0cc75061002028e63505578a06ad9804d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2139e1999fe07f8fa118e23de50df3a5b4718f92ef1620c9aac7824114382ba7a0cc75061002028e63505578a06ad9804d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2017_37", "Checksum": "e258edceac6879fc4c270d28b29ffef3"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2017 37"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Kammer 13.12.2017 I 2017 37\nRegeste:\nUnfallversicherung (Versicherungsleistungen; Kausalität) | Unfallversicherung\n\nAls Lokalbefund links berichtete er:\nRötlich hyperämes Integuement, keine Ödeme, keine Asymmetrie von Nagel- und\nHaarwachstum, Asymmetrie der Hauttemperatur von durchschnittlich 1.0°C zugunsten der Gegenseite, Flexion/Extension 80/120°, deutlich eingeschränkte Supi-\n21\nnation, Druckschmerz über dem anterioren OSG-Spalt, pos. Tinel Zeichen prätibial\nsowie über dem medialen Malleolus, elektrisierend im Narbenbereich prätibial.\n\nIn der Beurteilung hielt er fest:\n(…) Aufgrund der Anamnese und der erhobenen Befunde ist somit am Ehesten differenzialdiagnostisch an ein CRPS I zu denken, dessen Diagnose rein klinisch ist\nund sich an den aktuell gültigen Budapest-Kriterien orientiert, welche im Folgenden\ndargelegt werden:\nObjektive/subjektive Befunde im Rahmen der klinischen Diagnose CRPS I (geäusserte Symptome und/oder beobachtete Zeichen sind fett dargestellt)\n1. Fortgesetzter Schmerz unverhältnismässig zum auslösenden Ereignis\n\n2a. Subjektiv: Anamnestisch zwingend ein Symptom aus mindestens 3 der 4 der\nfolgenden Symptomgruppen\nSensorik; Hyperästhesie oder Allodynie\nVasomotorik: Temperaturasymmetrie, Veränderungen der Hautfarbe\nSudomotorik/Ödem: Ödem und/oder Veränderungen der Schweisssekretion\nMotorik/Trophik: verminderter ROM und/oder motorische Dysfunktion (Muskelschwäche, Tremor, Dystonie) und/oder Dystrophie (Haare. Nägel. Haut)\n2b. Objektiv (zum Zeitpunkt der Untersuchung zwingend ein erkennbares Zeichen\naus 2 oder mehr der folgenden Symptomgruppen)\nSensorik: Evidenz von Hyperästhesie oder Allodynie\nVasomotorik: Temperatur- oder Hautfarbenasymmetrie\nSudomotorik/Ödem: Evidenz von Ödem und/oder Veränderungen der Schweisssekretion bzw. -asymmetrie (der Patient hat Ende April und Ende August 2014 Fotos von seinem deutlich geschwollenen linken Fuss und Unterschenkel eingereicht)\nMotorik/Trophik: Evidenz von vermindertem ROM und/oder motorischer Dysfunktion (Muskelschwäche, Tremor, Dystonie) und/oder Dystrophie (Haare, Nägel,\nHaut)\n3. Keine plausible Erklärung für eine andere Diagnose\n\nTherapeutisch hat Dr.med. J.________ einen konventionell medikamentösen\nBehandlungsversuch mit Prägabalin (Lyrika) 300mg/d und Duloxetin (Cymbalta)\nin einer Dosierung von 30mg/d eingeleitet, dies ohne Erfolg. Eine am 18. Juni\n2014 durchgeführte diagnostische Blockade des sympathischen Grenzstrangs\nlinks auf Höhe von LWK 4 verlief positiv, indem die Beschwerden für die Wirkdauer des Medikaments deutlich gebessert werden konnten. Wiederholt durchgeführte Sympathikusblockaden am 25. Juni, 4., 14. und 21. Juli 2014 reduzierten\ndie Symptome, aber ohne anhaltenden Erfolg. Am 22. September 2014 wurde\neine diagnostische, selektive, transforaminale Blockade der Wurzeln L4, L5 und\n51 links durchgeführt, mit nur partiellem Erfolg. Am 24. September 2014 wurde\neine Katheter gesteuerte Spinalanästhesie durchgeführt, welche positiv war. Am\n3. November 2014 wurde als weiterführende Diagnostik hinsichtlich neuromodulatorischer Massnahmen ein diagnostisches retrogrades transforaminales sensorisches Pain Mapping mit Stimulation der Nervenwurzeln L3 - L5 links durchgeführt bei Status nach unvollständiger diagnostischer radikulärer Blockade und\n22\nStatus nach unvollständiger diagnostischer Spinalanästhesie. Dieses ergab die\nvollständige Adressierbarkeit des gesamten Schmerzareals bei L3, eine partielle\nAdressierbarkeit bei L4 sowie fehlende Adressierbarkeit bei L5.\n\nAbschliessend gelangte Dr.med. J.________ im genannten Bericht vom 4. Februar 2015 zur Beurteilung (Suva-act. 74):\nHerr A.________ leidet seit einer Unterschenkelfraktur im 2001 an therapierefraktären Schmerzen, welche strukturell nicht erklärbar sind. Die Fraktur ist nach Osteosynthese und Entfernung des Materials 2002 bzw. 2003 vollständig abgeheilt,\nsignifikante Residuen können in Bildgebungen nicht dargestellt werden, eine neurophysiologische Evaluation konnte eine Nervenläsion nicht verifizieren. […]\n\nDie abschliessende Beurteilung ergibt somit einen an CRPS leidenden Patienten\nmit SMP, welcher mit konventionell-physikalischen, medikamentösen und minimalinterventionellen Massnahmen nicht therapierbar ist, das Schmerzleiden besteht\nungebrochen seit 2001. Aufgrund des positiven sensorischen Pain Mappings mit\nguter Adressierbarkeit des Schmerzareals via Spinalganglien L3 und L4 kann davon ausgegangen werden, dass die gezielte Rückenmark-Neurostimulation an den\npositiv getesteten Spinalganglien eine zufriedenstellende Symptomlinderung bewirken kann und die Massnahme daher als erfolgversprechendste Massnahme in\nBetracht gezogen werden sollte. Die Indikation zur Evaluation der Neurostimulation\nist meines Erachtens gegeben; sollte die perkutan durchgeführte Anlage von bilateral je zwei epidural eingelegten Elektroden ein positives Testresultat ergeben, so\nwäre die Indikation zur definitiven Implantation eines Impulsgenerators gegeben.\n\nIn der Folge stellte Dr.med. J.________ an die Suva einen Antrag auf Kostenübernahme des Implantationsmaterial für eine Neurostimulation der Spinalganglien (Suva-act. 74).\n\n"}