{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-12-13", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-37_2017-12-13.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "8ed4d99f5ba21b8ed0fa0ac38623bedb"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-37_2017-12-13.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2017_37_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2139e1999fe07f8fa118e23de50df3a5b4718f92ef1620c9aac7824114382ba7a0cc75061002028e63505578a06ad9804d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2139e1999fe07f8fa118e23de50df3a5b4718f92ef1620c9aac7824114382ba7a0cc75061002028e63505578a06ad9804d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2017_37", "Checksum": "e258edceac6879fc4c270d28b29ffef3"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2017 37"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Dennoch würden die Beschwerden\npersistieren, sowohl tags wie nachts bestünden ständig dumpfe Bein-\n/Fussschmerzen, eigentliche Entzündungen könne der Beschwerdeführer nicht\nbeobachten (Suva-act. 19). Am 15. Juni 2004 meldete der Arbeitgeber einen\nRückfall per 1. Juni 2004.\n\nNach Kreisärztlicher Untersuchung vom 25. August 2004 kam Dr.med.\nN._______ gegenüber der Hausärztin zur Beurteilung, er habe sich über den\nStörwert der geklagten anhaltenden Belastungsschmerzen kein klares Bild machen können. Die Beschwerden würden weniger das Frakturgebiet, sondern den\nSprunggelenkbereich betreffen. Das OSG zeige keine abnorme Schwellung, keine Verbreiterung der Knöchelkonturdistanz, aber leicht verwischte perimalleoläre\nKonturen. Keine Reizerscheinungen im Sinne von Überwärmung oder Erguss.\nDie Stabilität sei gewährleistet, die Beweglichkeit für Extension eingeschränkt. Er\nfinde keine Hinweise für eine Synovialitis der Peronealsehnen, die tibialis posterior Sehne sei leicht druckempfindlich, aber funktionell intakt. Es bestehe zusätzlich eine leichte Sensibilitätsstörung am Fuss, wobei der laterale Fussrand ausgespart sei, aber er fände auch keine sicheren Hinweise für ein Tarsaltunnelsyndrom. Auch stellte er keine sudeckverdächtige trophischen Störungen fest. Weil\ner klinisch keine sichere Ursache finden könne, liess er ein MR des Sprunggelenks machen (Suva-act. 23). Das MR OSG links vom 7. September 2004 zeigte\nlaut PD Dr.med. X.________ (LA Radiologie Universitätsklinik H._____) bis auf\nganz kleine Knorpelschäden im Bereiche der medialen Talusrolle nichts Auffälliges (Suva-act. 24). Entsprechend nahm Dr.med. N._______ an, die noch geklagten Beschwerden würden in den kommenden Monaten spontan abklingen. Der\nBeschwerdeführer solle noch für drei Monate Chondrosulf nehmen; im Übrigen\nkönne der Fall unter Wahrung des Rückfallmelderechtes abgeschlossen werden\n(Suva-act. 66).\n\n3.5 Am 19. März 2010 verletzte sich der Beschwerdeführer bei einem Schlag\nmit dem Hammer auf eine Schiene am rechten Arm. Das Spital E.______ hielt\nam 22. März 2010 eine Zerrung der Extensoren am Unterarm rechts fest. Ein Ar-\nthro-MRI des rechten Ellbogens vom 1. April 2010 zeigte keine Binnenläsion oder\nposttraumatische Veränderungen. Da die Schmerzen persistierten, erfolgte am\n5. November 2010 eine kreisärztliche Untersuchung. Weil der Beschwerdeführer\nneben den Beschwerden am rechten Arm auch über chronische Schmerzen am\nlinken OSG klagte, untersuchte Kreisärztin Dr.med. P.________ auch dieses und\n\n17\nliess es zur Dokumentation röntgen. Sie hielt fest, klinisch zeige sich eine eingeschränkte Flexions-/Extensionsbewegung im OSG ohne Konturveränderung. Auffällig sei eine explizite Druckdolenz im Bereich der distalen Tibia (am ehesten\nehemaliger Frakturbereich). Die vom Patienten angegebene Schwellung, welche\nimmer bestünde, könne visuell und auch beim Messen nicht nachvollzogen werden. Schliesslich hielt sie fest (Suva-act. 27):\nWir werden eine 100%-ige Arbeitsfähigkeit ab 01.12.2010 attestieren. Im Gesamtbild bleibt zu vermerken, dass aufgrund der vorbestehenden Beschwerden im linken OSG zusammen mit den Unterarmbeschwerden und vom Patienten angegebene chronische Rückenbeschwerden davon auszugehen ist, dass der Versicherte\nauf längere Frist die sicherlich körperlich sehr schwere Arbeit als Gleisschweisser\nnicht mehr ausüben wollen wird. Je nach Befund des Neurologen kann die jetzt\nfestgelegte Arbeitsfähigkeit von 100% ab 1.12.2010 nochmals evaluiert werden.\n\nAls Befund der Röntgenaufnahmen linker Unterschenkel und linkes OSG a.p., lateral vom 23. Dezember 2010 hielt Dr.med. Z.________ (LA Radiologie Spital\nE.______) fest: \"Alte konsolidierte distale Tibia- und Fibulaschaftfrakturen. Regelrechte Stellungsverhältnisse im OSG. Keine wesentlichen Arthrosezeichen.\" (Su-\nva-act. 28).\n\n"}