 dass das formale Denken bei fehlender Kooperation nicht beurteilbar war (IV-act. 89-17/56),  dass Befürchtungen und Zwänge bei fehlender Kooperation nicht beurteilbar waren (IV-act. 89-17/56),  dass das inhaltliche Denken bei fehlender Kooperation nicht beurteilbar war (IVact. 89-17/56),  dass sich keine Hinweise auf das Vorliegen von akustischen, optischen, gustatorischen, olfaktorischen, taktilen oder zoenästhetischen Halluzinationen finden liessen,  dass das Ich bei fehlender Kooperation nicht beurteilbar war (IV-act. 89-18/56),