Indes hat sich der Beschwerdeführer nach der Aktenlage damit auch nicht ansatzweise befasst. Weder vor Vorinstanz noch vor Verwaltungsgericht hat der Beschwerdeführer erläutert, weshalb er in der Schweiz praktisch vollständig hilflos gewesen sei und parallel dazu im Heimatland als Handwerker an seinem Wohnhaus tätig sein konnte. Abgesehen davon hat der Versicherte weder geltend gemacht, dass das (nach der Aktenlage von ihm selbst im EL-Verfahren eingereichte) ________ Dokument falsche Angaben enthalte, noch dass er an seinem Wohnhaus nicht gearbeitet habe.