5.2.2 Dass hingegen der Versicherte bei den früheren Abklärungen der Hilflosigkeit (namentlich im Jahre 2001) falsche Angaben machte, ergibt sich aus der beglaubigten Übersetzung eines ________ Dokumentes, gemäss welchem der Versicherte selber im Jahre 2001 Reparaturen an seinem Wohnhaus in der Gemeinde K.________ ausführte.