32-1/5) - ein adäquates Gespräch mit dem Versicherten möglich. Namentlich antwortete der Versicherte auf die Frage, ob sich der Gesundheitszustand in den letzten Monaten/ Jahren verändert bzw. verbessert oder verschlechtert habe, dass sich der Gesundheitszustand seit Mai 2015 wesentlich verbessert hat (IV-act. 78-3/10 oben). Des Weiteren bejahte er, dass er sich selber an- und ausziehen kann (was bei den früheren Abklärungen nicht möglich war, siehe IV-act. 7-3/6 und 32- 3/5, Ziff. 5.1). Analoges gilt auch bezüglich der Verbesserungen beim "aufstehen/absitzen/abliegen", beim selbständigen Essen, bei der Körperpflege sowie beim Verrichten der Notdurft (vgl. IV-act.