12 Observationsberichte erstellt worden seien, welche gemäss einem Urteil des Europäischen Menschengerichtshofes (EGMR) vom 18. Oktober 2016 rechtswidrig seien. 5.1.2 Zum einen ist vorab festzuhalten, dass im Jahre 2014, als die Observation des Versicherten in Auftrag gegeben wurde (vgl. BVM-act. 11), das angesprochene EGMR-Urteil (vom 18.10.2016) noch nicht existierte. Zum andern hat die Vorinstanz in ihrer Vernehmlassung (S. 4) zutreffend ausgeführt, dass dieses EGMR-Urteil die Unfallversicherung betrifft, welche über andere gesetzliche Grundlagen verfügt als die Invalidenversicherung.