a IVV mit Wirkung frühestens per ersten Tag des zweiten der Zustellung der Verfügung folgenden Monats an aufzuheben (IV-act. 78-9/10). Diesem Antrag wurde in der Verfügung vom 25. September 2015 stattgegeben (IV-act. 80), was vom Versicherten konkludent akzeptiert wurde, indem er von einer Anfechtung dieser Verfügung absah.