Des Weiteren wurden die Unterlagen des Krankenversicherers beigezogen um zu überprüfen, ob die täglich verschriebenen Medikamente auch tatsächlich bezogen werden (IV-act. 81-8/13). Zudem veranlasste die IV-Stelle eine Blutspiegelkontrolle hinsichtlich von drei bestimmten, vom Hausarzt verordneten Medikamente (BVM-act. 13).